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Für wen ist Hypnose nicht geeignet

Der Klient ist als psychotisch einzustufen, umfasst also z.B. Wahn und/oder Halluzinationen.

Es liegt eine Selbstmordgefährdung vor.

Es besteht eine Anfallserkrankung, z.B. Epilepsie.

Eine psychiatrische, psychotherapeutische oder neurologische Behandlung wurde bereits aufgenommen und es besteht seitens des Arztes oder Behandlers kein Einverständnis bezüglich des Beginns einer Hypnotherapie.

Es besteht keine Bereitschaft zu Offenheit und Kooperation.

Es liegt kein eigener Wunsch nach Veränderung vor.

Es liegen starke, nicht eingestellte Herz- und Kreislaufbeschwerden vor.

Es besteht eine Erkrankung, deren Auswirkungen eine  körperliche Entspannungsfähigkeit stark behindern (z.B. Demenzerkrankungen, starke Schwerhörigkeit)